Gebühren

Für die Berechnung des Honorars und der Gebühren unterliegt der Steuerberater den Bestimmungen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), soweit es um die Abrechnung von Tätigkeiten im Sinne des § 33 StBerG (Hilfeleistungen in Steuersachen) geht. Die StBVV sieht allerdings keine festen Gebühren vor, sondern legt nur einen Gebührenrahmen fest, innerhalb dessen der Steuerberater die im Einzelfall angemessene Gebühr bestimmen kann.

Diese beinhaltet gesonderte Gebührenpositionen für jede einzelne Leistung (wie z.B. Erstellung der Finanzbuchhaltung, des Jahresabschlusses, einzelne Steuererklärungen, Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung, Beratungsleistungen, …).

Je nach Leistungsart und Gebührenposition bemisst sich die Gebühr nach bestimmten Gegenstandswerten, wie z.B. zu erwartender Umsatz, Bilanzsumme, Betriebsausgaben, Summe der Einkünfte oder nach Zeitaufwand.

Eine pauschale Aussage über die Höhe der Gebühren ist daher an dieser Stelle nicht möglich. In einem persönlichen Gespräch werden wir gemeinsam den Umfang der Tätigkeiten auf Ihre Bedürfnisse abstimmen und geben Ihnen Auskunft über die zu erwartenden Kosten.

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