Undine Kreher
Steuerberaterin

Karsten Kreher – Dipl.-Kfm. (Univ.)
Steuerberater

Sophia Barth (B.A.)
Steuerberaterin

Kompetenz in Steuerfragen

Willkommen bei der Steuerkanzlei Kreher, Ihrem vertrauenswürdigen Partner für umfassende Steuerberatung in Dippoldiswalde. Als familiengeführtes Unternehmen verstehen wir die Bedeutung persönlicher Betreuung und maßgeschneiderter Lösungen. Unsere Kanzlei wird von den Steuerberatern Karsten Kreher und Sophia Barth geleitet, die gemeinsam mit ihrem kompetenten Team daran arbeiten, optimale Steuerstrategien für Privatpersonen sowie kleine und mittelständische Unternehmen zu entwickeln.

Unsere Leistungen umfassen die gesamte Palette der Steuerberatung, von der Finanz- und Lohnbuchhaltung über die Existenzgründungsberatung bis hin zur strategischen Wirtschaftsberatung. Wir setzen auf eine individuelle Beratung, um die steuerlichen Möglichkeiten unserer Mandanten voll auszuschöpfen und eine langfristig erfolgreiche Zusammenarbeit zu gewährleisten.

Mandanteninformationen

Hier finden Sie eine umfassende Sammlung unserer regelmäßig erscheinenden Newsletter, die eine Vielzahl relevanter und aktueller Themen aus der Welt der Steuern und Finanzen abdecken. Unsere Ausgaben bieten Ihnen tiefe Einblicke in gesetzliche Änderungen, praktische Tipps zur Steueroptimierung und wichtige Neuigkeiten, die für Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen von Bedeutung sind. Unser Archiv bietet Ihnen zudem Zugriff auf frühere Ausgaben, in denen Sie unter anderem Informationen zur Umsatzsteuer, zu steuerlichen Absetzmöglichkeiten und aktuellen Urteilen finden. Nutzen Sie unsere Expertise, um Ihr steuerliches Wissen kontinuierlich zu erweitern.

Jede Ausgabe steht zum sofortigen Download bereit.

Mandanteninformationen
Ausgabe 5/2024

Themen dieser Ausgabe

  • Einführung einer Wirtschafts-Identifikationsnummer
  • Umsatzsteuer für Nebenleistungen eines Hotels
  • Fiktiver Zufluss nicht ausgezahlter Tantieme
  • Nachweis kürzeren Nutzungsdauer für Gebäude
  • Grundsteuerreform: Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Grundsteuerwerte

Maßgeschneiderte Steuerstrategien für Sie

Steuerberatung

Steuerberatung bedeutet mehr als nur die Umsetzung von komplizierten Steuergesetzen. Wir wollen durch eine individuelle und kompetente Beratung eine optimale Steuerplanung und Steuergestaltung für Sie finden, egal ob Sie als Privatperson oder als Unternehmer zu uns kommen.

Unsere Steuerberatung umfasst unter anderem folgende Leistungen:

  • Steuerbelastungsvergleiche
  • Rechtsformwahl
  • Unternehmensumstrukturierungen (Spaltung, Verschmelzung, Umwandlung)
  • Unternehmensnachfolge
  • Internationale Steuersachverhalte
  • Steuerliche Betreuung bei Außenprüfungen des Finanzamts oder der Sozialversicherungsträger
    (Prüfung in Kanzleiräumen möglich)
  • Vertretung gegenüber der Finanzverwaltung und vor Finanzgerichten

Wirtschaftsberatung

Die Anforderungen an eine erfolgreiche Unternehmensführung werden auf Grund der Vielzahl an Einflüssen immer umfangreicher und komplexer. Wir möchten Sie mit einer umfassenden betriebswirtschaftlichen Beratung unterstützen und bieten Ihnen unter anderem folgende Dienstleistungen an:

  • Unterjähriges Controlling von Kosten und Liquidität
  • Investitions-und Finanzierungsplanung
  • Liquiditätsplanung
  • Unternehmensplanung
  • Unternehmenserweiterung
  • Bank-/Kreditgespräche
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmens-und Kennzahlenanalyse
  • Rating
  • Regelmäßiger Bankenreport
  • Steuersimulation
  • Rechtsformwahl/-wechsel
  • Unternehmens-/Existenzgründung
  • Nachfolge/Unternehmensübertragung

Existenzgründung

Sie haben eine Geschäftsidee und wollen diese in die Praxis umsetzen? Wir unterstützen Sie bei der Realisierung unter anderem mit folgenden Leistungen:

  • Tragfähigkeitsprüfungen
  • Analyse von Branchenvergleichszahlen
  • Ausarbeitung eines Businessplans
    (u.a. mit Rentabilitätsvorschau, Kapitalbedarfsplanung/Finanzierungsplanung)
  • Steuerliche Erstberatung
    (u.a. mit Rechtsformwahl und steuerlicher Anmeldung Ihres Unternehmens beim Finanzamt)
  • Anfertigung fachlicher Stellungnahmen für Förderungen
  • Unterstützung bei der Beantragung von Bankkrediten
  • Struktur eines Ablagesystems für die Finanzbuchhaltung

Finanzbuchhaltung

Eine zeitnahe Erstellung Ihrer Buchhaltung erreichen wir durch den Einsatz von modernen DATEV-Lösungen, wie zum Beispiel DATEV Unternehmen Online.

Wir stimmen die Buchhaltung flexibel auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse ab. So können sich u.a. folgende Optionen für Sie ergeben:

  • Vollständiges Kontieren und Erfassen Ihrer Belege oder
  • Übernahme und Weiterverarbeitung der bereits erfassten Daten mit Hilfe von
  • DATEV Unternehmen Online
  • elektronischer Rechnungsausgangsbücher
  • elektronischer Bankauszüge
  • Buchführungsdaten externer Buchhaltungsprogramme mit Datev-Schnittstellen

Im Anschluss erhalten Sie von uns die Umsatzsteuervoranmeldung sowie diverse Auswertungen:

  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Summen- und Saldenlisten
  • OPOS-Listen

Lohnbuchhaltung

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung ist ein sensibler Bereich im Rahmen eines Unternehmens. Zudem stellt dieser Bereich hohe Anforderungen an den Unternehmer in steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht.

Wir sind Ihnen dabei behilflich und unterstützen Sie mit folgenden Leistungen:

  • Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung
    (Gehalt, Lohn, Baulohn)
  • Übermittlung der gesetzlichen Meldungen
    (Sozialversicherung, Lohnsteuer, Berufsgenossenschaften)
  • Anträge für Lohnfortzahlung oder Mutterschutz
  • Erstellung von Verdienstbescheinigungen für Ihre Mitarbeiter
  • Führung von Lohnkonten
  • Berechnung der Lohnkosten
  • Fibuliste (Primanota)
  • Einrichtung und Pflege Personalstamm
  • Erfassen von Reisekosten
  • Zahlungslisten
  • Unterstützung bei Prüfungen

Auf Wunsch erhalten Sie alle Auswertungen in Papierform, elektronisch oder im Rahmen von Datev Unternehmen Online.

Gebühren

Für die Berechnung des Honorars und der Gebühren unterliegt der Steuerberater den Bestimmungen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), soweit es um die Abrechnung von Tätigkeiten im Sinne des § 33 StBerG (Hilfeleistungen in Steuersachen) geht. Die StBVV sieht allerdings keine festen Gebühren vor, sondern legt nur einen Gebührenrahmen fest, innerhalb dessen der Steuerberater die im Einzelfall angemessene Gebühr bestimmen kann. Diese beinhaltet gesonderte Gebührenpositionen für jede einzelne Leistung (wie z.B. Erstellung der Finanzbuchhaltung, des Jahresabschlusses, einzelne Steuererklärungen, Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung, Beratungsleistungen, …).

Je nach Leistungsart und Gebührenposition bemisst sich die Gebühr nach bestimmten Gegenstandswerten, wie z.B. zu erwartender Umsatz, Bilanzsumme, Betriebsausgaben, Summe der Einkünfte oder nach Zeitaufwand. Eine pauschale Aussage über die Höhe der Gebühren ist daher an dieser Stelle nicht möglich. In einem persönlichen Gespräch werden wir gemeinsam den Umfang der Tätigkeiten auf Ihre Bedürfnisse abstimmen und geben Ihnen Auskunft über die zu erwartenden Kosten.